Wir sind SOPRA Partner

AGB

BAUSEITIGE LEISTUNGEN.
Die erforderliche Planung für die Situierung der Einbauteile, die Ausstattung mit Stufen, Schächten,  Wärmedämmung, Poolgröße usw. wird für jede Anlage erstellt und ist in den Angebotspreisen enthalten.

Diese Planung bezieht sich nicht auf die Lage des Beckens und ersetzt nicht eventuell notwendige Einreichpläne oder Ausführungspläne.

Für die bautechnisch und statisch richtige Ausführung sowie für die eventuell notwendige Abdichtung gegen Grund- od. Hangwasser haftet die Baufirma.

Auch für beteiligte Firmen wie Elektriker und Installateur erhalten Sie von uns Anforderungsprofile, Beschreibungen, Pläne, je nach Erfordernis, kostenlos. Die fachlich richtige Ausführung obliegt den Betrieben. 

Jedenfalls ist aber immer die Beistellung von Strom und Wasser erforderlich. 

  • Behördliche Einreichung wenn erforderlich.
  • Erdarbeiten
  • Herstellen einer Bodenplatte mit Entwässerung
  • Aufmauern der Wände mit geeigneten Verputz oder Wärmedämmplatten mit Armierungsgewebe gespachtelt. Putz oder Spachtelung auf Zementbasis.
  • Oberfläche muss Rissfrei, glatt, eben, sauber und frei von spitzen und scharfkantigen Erhebungen oder Vertiefungen sein.
  • Planebenes Versetzen der Einbauteile mit der Oberfläche der Beckeninnenwand.
  • Herstellen aller erforderlichen Aussparungen, Durchbrüche, Kernbohrungen und Rohrleitungsgräben 
  • Abdichtung der Rohrleitungen an Haus oder Kellerwänden 
  • Rohrleitungen setzungsfrei mit steinfreiem Material hinterfüllen
  • Be- und Entlüftungen für Technikräume, Chemikalienlagerräume, Technikschächte
  • Bodenabläufe oder Entwässerungen für alle Technikräume oder Technikschächte
  • Kanalanschluss im Bereich der Filtertechnik für Rückspülleitung und Beckenentleerung
  • Erhöhung der Aufstellfläche für Technische Geräte wenn nur Entwässerung mit Tauchpumpe oder Hebeanlage zur Verfügung steht
  • Kondensatabläufe für Wärmepumpen und Entfeuchtungsanlagen
  • Elektrozuleitungen und Anschlüsse lt. Vorgabe unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften mit Fehlerstrom Schutzschaltern, Potentialausgleich und Schrittspannung
  • Unterputzverlegung von Kabelrohren und sonstigen Rohren oder Schläuchen bei Ausführung einer Dampfsperre (Schwimmhalle)
  • Sanitär und Heizungsanschlüsse lt. Vorgabe unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften im besonderen Rohrtrenner bei Frischwasser
  • Schutz des Beckens wenn die rundum auszuführenden Arbeiten nicht abgeschlossen sind oder eine Beschädigung möglich sein kann
  • Silikonfugen bei den Stein bzw. Fliesenanbindungen bei den diversen Beckenausführungen. (Folienbecken, Edelstahlbecken, Polyesterbecken, PVC-Becken)
  • Abdichtungsebene am Beckenumgangsboden in der Schwimmhalle.
  • Entwässerung der Laufschienen von Überdachungen
  • Befüllung des Schwimmbades mit Frischwasser
  • Beckenreinigung wenn nicht sofort nach Fertigstellung gefüllt wird. 
  • Verlegung von Beckenrandsteinen oder Holzabdeckungen auf den Beckenrand.
  • Entwässerung des Beckenumgangs

Von uns gelieferte oder ausgekleidete Becken werden immer in sauberen Zustand übergeben. Solle aus bautechnischen Gründen eine sofortige Befüllung nicht möglich sein, so ist eine spätere Reinigung bauseits auszuführen oder kann nach gesonderter Beauftragung gegen Kostenabrechnung durch uns erfolgen.

Das angebotene Becken und die technische Ausstattung sind für Salzelektrolyseanlage nicht geeignet.

INBETRIEBNAHME:
Auch die Inbetriebnahme der Anlage ist in unserem Preis enthalten. Die Dauer der Einführung und Erklärung mit Übergabe einer Dokumentation dauert ca. 1-3 Stunden.

KONDITIONEN:
Es gelten ausschließlich nachstehende Verkaufsbedingungen, bzw. die in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbarten Konditionen

PREISE:
Wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, sind unsere Preise ohne 20% Mwst.                      An die Angebotspreise halten wir uns 60 Tage gebunden. Unsere Preise sind Fixpreise bis Ende des Jahres in welchem der Auftrag erteilt wird. Danach eintretende Teuerungenvon Lohn und Material kann nach schriftlicher Mitteilung mit Frist von einem Monat dem Kunden weiterverrechnet werden.

LIEFERUNG:
Frei Haus- bei Montage durch uns, ansonsten ab Lager Traiskirchen / Möllersdorf verpackt

LIEFERZEIT:
Bis zu 6 Wochen, ab Auftragsklarheit beziehungsweise Maßnahme.

ZAHLUNG:
Bei Auftragserteilung wird eine Teilrechnung über 30% der Auftragssumme gelegt. Bei Arbeitsbeginn ergeht eine  2.Teilrechnung über 40%, bei Fertigstellung eine 3. Teilrechnung über 20% der Auftragssumme. Die Schlussrechnung wird bei Inbetriebnahme, jedoch spätestens 10 Tage nach Fertigstellung gestellt und ist wie alle anderen Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Teilrechnungen gelten als vereinbart. Sollte die Inbetriebnahme der Anlage nicht zugleich mit der Fertigstellung erfolgen, so ist ein Deckungsrückbehalt von 5% der Auftragssumme für max. 90 Tage ab Rechnungsdatum statthaft. Wird der Deckungsrückbehalt in Anspruch genommen, so ist dieser Betrag nicht skontofähig. Rückbehalte aus dem Titel Mängelrüge oder Gewährleistung gelten ausdrücklich ausgeschlossen. Das Rückbehaltungsrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, auf welches sich die Rechnung bezieht. Bei  Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB vereinbart. Sofern uns nach Erteilung einer Bestellung Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen, sind wir berechtigt die Bestellung nur gegen Vorauskasse auszuliefern und die Auslieferungen sonstiger Bestellungen von deren vorheriger Bezahlung abhängig zu machen.

EIGENTUMSVORBEHALT:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 

AUFTRAGSRÜCKTRITT:
Bei Rücktritt vom Auftrag oder Teilen des Auftrages durch den Auftraggeber sowie Rückgabe von bereits gelieferten Waren wird ein Aufwandersatz von 30% vereinbart.

GEWÄHRLEISTUNG:
24 Monate Gewährleistung ab Inbetriebnahme durch uns jedoch spätestens beginnend 3 Monate nach Fertigstellung (Rechnungsdatum) wenn die Inbetriebnahme durch Verschulden des Kunden verzögert wird. Verschleißteile, Kältemittel, Lampen, Röhren, Messonden etc. und Verbrauchsmittel unterliegen nicht der Gewährleistung. Darüber hinaus geben wir erweiterte Gewährleistungen unserer Hersteller weiter Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Auslieferung der Produkte schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keine Mängel an gelten die Produkte als mangelfrei genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung des Fehlers, jedoch spätestens innerhalb 6 Monaten nach Auslieferung, schriftlich zu rügen. Wir leisten Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit während 24 Monaten seit  Auslieferung. Beanstandungen sind uns unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden infolge normalen Verschleißes und unsachgemäßer Behandlung oder Instandsetzung. Bei begündeter und rechtzeitiger Beanstandung werden wir nach unserer Wahl Nachbesserung  oder Ersatzlieferung leisten; weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, sind ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten, für den Fall des Fehlschlagens dieser Maßnahme Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

GERICHTSSTAND:
Baden gilt als vereinbart.

Verlinkung zur WKO: